Bei einer Web-App handelt es sich um eine mobil-optimierte Webseite, die auf jedem Mobilgerät unabhängig vom installierten Betriebssystem und ohne Installation gestartet und bedient werden kann. Der Aufruf erfolgt über eine URL wie z.B. m.stadtname.de oder mobil.stadtname.de.
Nach der Einwahl in den WLAN-Hotspot wird der Nutzer auf eine Vorschaltseite geleitet und kann zwischen der Web-App und dem Stadtportal wählen. Die Inhalte setzen sich zusammen aus touristischen Angeboten und Bürgerservice-Informationen.
Die grafische und funktionale Gestaltung der App orientiert sich an Ihren Vorgaben und selbstverständlich an dem Corporate Design der Stadt oder Gemeinde. Wir beraten Sie dazu im Detail.
Für die Kommunen ist vor allem die Finanzierung von WLAN-Hot-Spots ein zentrales Thema. Mit der Richtlinie DiOS Teil B fördert zum Beispiel der Freistaat Sachsen die Einrichtung von WLAN-Hot-Spots an touristisch relevanten, öffentlichen Orten. Es stellt damit eines der zentralen Förderinstrumente für die sächsischen Kommunen dar.
Mit der Förderinitiative „WIFI4EU“ können nicht nur Kommunen Fördermittel der Europäischen Union für die Errichtung von WLAN-Hot-Spots nutzen. Insgesamt ist vorgesehen, dass bis 2020 europaweit 6.000 bis 8.000 Kommunen von der EU-Förderung profitieren werden.
„WiFi4EU soll Einheimischen und Touristen den Zugang zu leistungsfähigem Internet in wichtigen Zentren des Gemeinschaftlichen Lebens (in Parks, auf Plätzen, in Bibliotheken, öffentlichen Gebäuden usw.) ermöglichen.“
Seit dem 20. März 2018 können sich Städte und Gemeinden in ganz Europa auf dem Webportal der Europäischen Kommission registrieren. Die Registrierung ist Voraussetzung, um sich voraussichtlich ab 15. Mai 2018 für Fördermittel der Europäischen Union zur Installation von WLAN-Hot-Spots bewerben zu können.
Den Link und weiterführende Informationen zur Förderthematik finden Sie unterhalb.